Düsseldorf, 25. 9. 2002 – Der Konflikt zwischen Greenpeace und der NRW-Landesregierung um die umstrittenen Kredite für den Ölpipelinebau in Ecuador geht in eine neue Runde. Die Umweltschützer verklagen die Landesregierung heute wegen Untätigkeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Der Grund: Im April 2002 hatte Greenpeace eine Aufsichtsbeschwerde bei der Staatskanzlei eingereicht, die sie bis heute nicht beantwortet hat. Greenpeace kritisierte darin die fehlende Kontrolle der in der Satzung der WestLB verankerten Gemeinwohlpflicht und den Verstoß gegen internationale Umweltschutzabkommen. Sechs Greenpeace-Kletterer setzen unterdessen ihren am Dienstag letzter Woche begonnenen Protest an dem 16-stöckigen WestLB-Gebäude in Düsseldorf fort.
"Jeden zusätzlichen Tag, den Ministerpräsident Clement auf Zeit spielt, zerstört der Öl-Pipelinebau in Ecuador unwiederbringlich Urwälder, bedroht einmalige Tierarten und vertreibt Menschen", sagt Martin Kaiser, Urwald-Experte bei Greenpeace. "Die Landesregierung muss die WestLB dazu bringen, ihren Milliardenkredit für das Bauprojekt zurückzuziehen."
Ende August teilte das NRW-Innenministerium Greenpeace in einem Schreiben mit, dass "inzwischen eine Vielzahl von Gutachten" zum Bau der Pipeline vorlägen, die einer Auswertung bedürften. "Clements Untätigkeit ist eine Bankrotterklärung der Politik", sagt Kaiser. "Finanz-, Wirtschafts- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen stehen in der Verantwortung, im Fall von Satzungs- und Gesetzesverstößen der öffentlich-rechtlichen WestLB einzuschreiten." Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit fast 43 Prozent größter Anteilseigner der WestLB.
Die Finanzierung der Ölpipeline mit 900 Millionen Euro widerspricht der Satzung der WestLB. Darin verpflichtet sich die Bank, ihre "Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls" zu führen. Dies bedeutet nach Ansicht von Greenpeace auch, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Auf diesen Grundsätzen basiert die Konvention über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Die CBD ist sowohl in Deutschland als auch in Ecuador seit 1993 rechtsgültig. Die Bundesregierung verpflichtete sich damit,
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