Hamburg, 24. 3. 2015 – Greenpeace fordert von der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein, dem Atomkraftwerk Brokdorf die Betriebserlaubnis zu entziehen. Dazu reicht die Umweltorganisation heute gemeinsam mit Anwohnern einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung ein. Erstmals war im Januar 2015 ein Gerichtsurteil rechtskräftig geworden, das der Klage eines Anwohners gegen eine norddeutsche Atomanlage stattgegeben hatte. Das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel verlor aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Schleswig seine Betriebserlaubnis. Die Richter forderten die Genehmigungsbehörde auf, Bedrohungsszenarien wie den Flugzeugabsturz eines Airbus A380 oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen stärker zu berücksichtigen.
„Die Verwundbarkeit von Atomanlagen durch terroristische Angriffe steht außer Zweifel“, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. „Die enorme radioaktive Freisetzung, die ein solcher Angriff verursachen kann, gefährdet die Bevölkerung und stellt ein unzumutbares Risiko dar. Die Politik kennt diese Gefahr, handelt aber nicht konsequent. Daher müssen Bürger und Umweltverbände aktiv werden.“
Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem Kernschmelzunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen möglichen Strahlendosen mit sogar tödlichen Folgen betroffen. Ausgelöst werden könnte ein solcher Super-GAU durch einen terroristischen Angriff, der zu schweren Schäden am AKW und hoher radioaktiver Kontamination führen könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Januar nach jahrelangem Rechtsstreit den Entzug der Genehmigung für das Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel bestätigt. Nach Auffassung des Greenpeace-Anwalts Dr. Ulrich Wollenteit ebnet die Anerkennung des Schutzanspruchs der Anwohner von Atomanlagen den Weg für weitere ähnliche Entscheidungen. Greenpeace hatte bereits am 12. 12. 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor Gericht entschieden, da die Bundesregierung nach dem desaströsen Atomunglück in Fukushima diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten ließ.
„Schon viel zu lange müssen Anwohner die Gefahr von Atomkraftwerken dulden. Nachträgliche bauliche Maßnahmen, die tatsächlich Abhilfe schaffen könnten, sind nicht in Sicht. Daher müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden“, sagt Heinz Smital.
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