Gemeinsame Presseerklärung von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA - Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein.
Potsdam, 28.8.2015 – Der Braunkohlenplan für den Vattenfall-Tagebau Welzow-Süd II ist rechtswidrig und muss daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichen heute gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Wird der Klage stattgegeben, muss das langwierige Planverfahren für die geplante Kohlegrube neu aufgerollt werden. Die Zukunft des Tagebaus Welzow-Süd II wäre wieder offen. Die Klageschrift online.
Die Klageschrift belegt detailliert Rechtsverstöße des Braunkohlenplans. In einem solchen legt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle fest. Die Klage legt unter anderem dar, dass die Landesregierung bei ihrem Beschluss des Braunkohlenplans im Jahr 2014 die energiepolitische Notwendigkeit nicht realistisch eingeschätzt hat. Die Energiewende macht Strom aus konventionellen Kraftwerken zunehmend überflüssig. „Es ist absurd anzunehmen, dass Braunkohlekraftwerke in der Lausitz weit über das Jahr 2030 hinaus unter Volllast laufen werden“, sagt Karsten Smid, Energie-Experte von Greenpeace. „Deutschlands Energieversorgung braucht die Braunkohle aus Welzow-Süd II nicht, unsere Klimaschutzziele verbieten diesen Tagebau sogar. Der Braunkohlenplan muss gestoppt werden.“
Der Braunkohlenplan ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Genehmigung des Tagebaus. Auch jeder weitere Schritt kann rechtlich angegriffen werden. Dadurch droht die Genehmigung für Vattenfall oder einen neuen Eigner zu einem sehr langwierigen Prozess zu werden. Rechtsanwältin Roda Verheyen hält den aktuell beklagten Braunkohleplan für stark mangelhaft. „Die Prognose, dass die Braunkohle aus Welzow-Süd II noch bis 2042 gebraucht wird, ist so realitätsfern, dass sie sich gegen Grundrechte der Betroffenen, Wasser- und Naturschutzrecht nicht durchsetzen kann. Die Rechtswirkungen des Planes sind erheblich – auch bevor die bergrechtliche Zulassung kommt. Er muss daher für unwirksam erklärt werden“, so Verheyen.
Im geplanten Tagebau Welzow-Süd II sollen 200 Millionen Tonnen Braunkohle abgebaut werden, die bis in die 2040er Jahre in den Lausitzer Braunkohlekraftwerken verbrannt werden würden. Dabei würden etwa 200 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 entstehen. „Mit weiteren Tagebauen wie Welzow-Süd II wird Deutschland sein Ziel, bis zum Jahr 2050 den CO2-Ausstoß um 80 bis 95 Prozent zu senken, klar verfehlen“, sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.
Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser durch Tagebaue hat mittlerweile besorgniserregende Ausmaße erreicht. Eine Studie weist nach, dass vor allem aktive Tagebaue die Qualität des Trinkwassers in Brandenburg und Berlin gefährden. „Viele Umweltfolgen sind im Braunkohlenplan nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist absurd neue Tagebaue zu planen, ohne die Folgen der bisherigen im Griff zu haben“, sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Ihre Ansprechpartner: Energieexperte Karsten Smid (Greenpeace), Tel. 0171–878 08 21; Axel Kruschat (BUND Brandenburg), Tel. 0179–591 16 98; René Schuster (GRÜNE LIGA), Tel. 0151–1442 0487; Dr. Roda Verheyen (Rechtsanwältin), Tel. 040–278 49 40
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