22.2.2016 / Berlin/Hamburg – Im Vorfeld der am morgigen Dienstag stattfindenden öffentlichen Anhörung zu den Schutzgebietsverordnungsvorschlägen für sechs Nord- und Ostseenaturschutzgebiete äußern die deutschen Umweltverbände scharfe Kritik. Mit den Verordnungen sollen die Natura-2000-Gebiete in der deutschen „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ) endlich den rechtlichen Status von Naturschutzgebieten erhalten. „Die Entwürfe sind ungenügend, sie lassen die massive Übernutzung der Meere weiterhin zu und ignorieren die naturschutzfachlichen Notwendigkeiten. Vor allem aber werden sie den EU-Verpflichtungen nicht gerecht“, so das Fazit der Umweltverbände NABU, BUND, Deepwave, DNR, DUH, Greenpeace, Schutzstation Wattenmeer, WWF und Whale & Dolphin Conservation in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Es dauerte elf Jahre, bis die Bundesregierung nach Ausweisung der Schutzgebiete im Jahr 2004 die Verordnungsentwürfe in das öffentliche Beteiligungsverfahren gab. Seit Jahren blockieren Streitigkeiten der beteiligten deutschen Ministerien aus den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Wirtschaft mit dem federführenden Bundesumweltministerium jegliches Vorankommen. Der effektive Schutz von bedrohten Arten und Lebensräumen verbleibt dabei im toten Winkel der Ressortstreitigkeiten. „Bis heute wird in den Schutzgebieten, den wertvollsten Ökosystemen vor unseren Küsten, flächendeckend gefischt, es fahren tausende Schiffe und es finden Rohstoffabbau und militärische Manöver statt. Die deutschen Meeresschutzgebiete gibt es nur auf dem Papier. Und die Ministerien, die die Nutzergruppen vertreten, sorgen dafür, dass es auch so bleibt“, kritisieren die Umweltverbände. Leidtragende sind Meeressäuger, Seevögel oder auch seltene Weichkorallen. Dabei steht es schlecht um die Lebensgemeinschaften in Nord- und Ostsee. Laut nationaler Roter Liste sind fast ein Drittel der untersuchten Arten gefährdet. Grund dafür sind nach eigener Aussage der Bundesregierung die Fischerei, der Kies- und Sandabbau und der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen.
Für den Meeresschutz in der AWZ, dem Seegebiet zwischen zwölf und 200 Seemeilen vor der Küste, ist das Bundesumweltministerium zuständig. Dessen Kompetenz soll durch die neuen Verordnungen stark beschnitten werden, indem sich die Nutzerressorts faktisch ein Vetorecht gegen effektive Schutzmaßnahmen sichern. Die Verantwortung Deutschlands für den Schutz seiner einzigartigen Natura-2000-Gebiete, wie sie die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag verankert hat, scheint vergessen. „Nahezu jedes Ressort fordert Ausnahmen und kaum eine Meeresnutzung soll verboten werden. Erhielt die Bunderegierung jüngst noch viel Zuspruch beim sogenannten EU-Fitnesscheck für ihre aktive Rolle bei der Verteidigung der EU-Umweltrichtlinien, so scheint dies vergessen, wenn es um wirtschaftliche Interessen vor der Haustür geht. Die jetzigen Verordnungsentwürfe kommen einer Aushöhlung des Bundesnaturschutzgesetzes gleich. Die Verordnungen müssen grundsätzlich überarbeitet werden“, so das Fazit der Umweltverbände. So müssten in diesen u.a. auch die völkerrechtlichen Verpflichtungen regionaler Meeresschutzübereinkommen berücksichtigt und für die Meeresnatur gefährliche lärmintensive seismische Untersuchungen oder die Kohlendioxidverpressung verboten werden.
Formal sind 47 Prozent der deutschen Nord- und Ostsee durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt. Über 70 Prozent davon befinden sich in Küstengewässern, etwa 30 Prozent in der AWZ. Darunter sind die Schutzgebiete nach EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie zusammengefasst.
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