Hamburg/ Karlsruhe, 14. 3. 2016 – Nach Ansicht von Greenpeace werden die ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen den Atomausstieg den Energiekonzernen keine Basis für milliardenschwere Entschädigungszahlungen liefern. Die Umweltschutzorganisation hält den nach dem Super-GAU in Fukushima beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für verfassungskonform. Die 13. Novelle des Atomgesetzes stimme im Wesentlichen mit dem Atomausstieg von 2002 überein, den die Atomkonzerne selbst unterschrieben haben.
RWE, Eon und Vattenfall haben die Bundesregierung verklagt, da sie sich durch den Atomausstieg in ihren Eigentumsrechten beschnitten fühlen. Die Konzerne fordern rund 20 Milliarden Euro Schadenersatz. „Der Betrieb der Atomkraftwerke ist gefährlich und nicht vertretbar. Im Gegenteil, die Atomkatastrophe von Fukushima, die so auch in Deutschland passieren kann, mahnt zu einem schnelleren Atomausstieg“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace.
Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomkraft war nach einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen Brüter in Kalkar sogar geboten. Damals entschieden die obersten Richter, der Staat sei verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen“ (BVerfGE 49, 89). Der vom Grundgesetz geforderte „praktische Ausschluss“ von Risiken der Atomenergienutzung ist nach der Katastrophe von Fukushima endgültig gescheitert. Auch für deutsche Atomkraftwerke ist belegt, dass mögliche Terrorangriffe große Freisetzungen von Radioaktivität mit katastrophaler Wirkung zur Folge haben können. Nach dem Grundgesetz muss die Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor den Risiken der Atomkraft geschützt werden.
Indem die Bundesregierung feste Abschaltdaten für die AKW festsetzte, besserte sie nach Ansicht von Greenpeace in legitimer Weise die Atomvereinbarung von 2002 nach. Die dort beschlossene mögliche Strommengenübertragung sollte ursprünglich dazu dienen, ältere Atomkraftwerke früher abzuschalten. Eine Prognoserechnung von Greenpeace zeigt, dass die im Atomgesetz veranschlagten Strommengen grundsätzlich produzierbar wären. Die Atomkonzerne hatten ausdrücklich gewünscht, Strommengen-Produktionsrechte von einem Kraftwerk auch konzernübergreifend auf ein zweites übertragen zu dürfen. Sie haben dieses in der Vergangenheit auch schon getan. Wenn das unterbleibt, geht es nicht zu Lasten des Gesetzes. Darüber hinaus können selbst zu verantwortende Stillstandszeiten beispielsweise aufgrund technischer Probleme am Reaktor nicht zu einem Aufschub von Strommengen-Produktionsrechten auf unabsehbare Zeit führen.
Über Greenpeace e.V.
Greenpeace arbeitet international, setzt sich mit direkten, gewaltfreien Aktionen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Natur und Gerechtigkeit für alle Lebewesen ein.
Das verwendete Bildmaterial steht 14 Tage nach Veröffentlichung zum Download für Medien zur Verfügung. Lieferbedingungen: keine Weitergabe an Dritte, kein Weiterverkauf, keine Archivierung, nur für redaktionelle Zwecke, Quellenangabe obligatorisch.
Kontaktdaten
-
- Pressestelle
- Allgemeine journalistische Anfragen, Erreichbarkeit montags bis freitags 9-14 Uhr
- presse@greenpeace.de
- 040-30618340
-
- Fotoredaktion
-
Anfragen für Bilder //
Mediendatenbank unter media.greenpeace.org - photo@greenpeace.de
-
- Videodokumentation
-
Anfragen für Videomaterial //
Mediendatenbank unter media.greenpeace.org - video@greenpeace.de
Link kopieren
https://presseportal.greenpeace.de/205592-greenpeace-atomklagen-der-konzerne-ohne-erfolgsaussichtenVerwandte Themen
Verwandte Presseaussendungen
Greenpeace-Stellungnahme zum Antrag "Nein zu Nord Stream" auf dem SPD-Bundesparteitag
Für Karsten Smid, Greenpeace-Experte für Klima- und Energiepolitik, ist eine klare Position der SPD zu russischem Gas über die Ostsee-Pipeline Nord Stream längst überfällig.
Greenpeace: Sachsen und Brandenburg sollten Gläubigerschutz bei Umstrukturierung der Leag-Gruppe beantragen
Die Länder Sachsen und Brandenburg sollten nach Einschätzung von Greenpeace Gläubigerschutz beantragen, um nach der Umstrukturierung des Stromversorgers Leag Verpflichtungen in Milliardenhöhe abzuw...
Greenpeace-Studie: Energiehunger von Künstlicher Intelligenz gefährdet Energiewende
Der Energiebedarf von KI-Anlagen gefährdet die Fortschritte der weltweiten Energiewende, so eine aktuelle Studie des Öko-Instituts im Auftrag von Greenpeace
Greenpeace-Stellungnahme zum vorerst abgewendeten Konkursverfahren von Nord Stream 2
Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid warnt vor den ökologischen und geopolitischen Folgen der Inbetriebnahme von Nord Stream 2
Greenpeace-Stellungnahme zu EU-Maßnahmenpaket gegen russische Energieimporte
Die Europäische Kommission will Gasimporte aus Russland bis 2027 vollständig stoppen. Heute hat sie Maßnahmen angekündigt, mit denen sie dieses Ziel erreichen will.