Hamburg/ Karlsruhe, 14. 3. 2016 – Nach Ansicht von Greenpeace werden die ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Klagen gegen den Atomausstieg den Energiekonzernen keine Basis für milliardenschwere Entschädigungszahlungen liefern. Die Umweltschutzorganisation hält den nach dem Super-GAU in Fukushima beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für verfassungskonform. Die 13. Novelle des Atomgesetzes stimme im Wesentlichen mit dem Atomausstieg von 2002 überein, den die Atomkonzerne selbst unterschrieben haben.
RWE, Eon und Vattenfall haben die Bundesregierung verklagt, da sie sich durch den Atomausstieg in ihren Eigentumsrechten beschnitten fühlen. Die Konzerne fordern rund 20 Milliarden Euro Schadenersatz. „Der Betrieb der Atomkraftwerke ist gefährlich und nicht vertretbar. Im Gegenteil, die Atomkatastrophe von Fukushima, die so auch in Deutschland passieren kann, mahnt zu einem schnelleren Atomausstieg“, sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace.
Der 2011 beschlossene beschleunigte Ausstieg aus der Atomkraft war nach einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Schnellen Brüter in Kalkar sogar geboten. Damals entschieden die obersten Richter, der Staat sei verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen“ (BVerfGE 49, 89). Der vom Grundgesetz geforderte „praktische Ausschluss“ von Risiken der Atomenergienutzung ist nach der Katastrophe von Fukushima endgültig gescheitert. Auch für deutsche Atomkraftwerke ist belegt, dass mögliche Terrorangriffe große Freisetzungen von Radioaktivität mit katastrophaler Wirkung zur Folge haben können. Nach dem Grundgesetz muss die Bevölkerung effektiv in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor den Risiken der Atomkraft geschützt werden.
Indem die Bundesregierung feste Abschaltdaten für die AKW festsetzte, besserte sie nach Ansicht von Greenpeace in legitimer Weise die Atomvereinbarung von 2002 nach. Die dort beschlossene mögliche Strommengenübertragung sollte ursprünglich dazu dienen, ältere Atomkraftwerke früher abzuschalten. Eine Prognoserechnung von Greenpeace zeigt, dass die im Atomgesetz veranschlagten Strommengen grundsätzlich produzierbar wären. Die Atomkonzerne hatten ausdrücklich gewünscht, Strommengen-Produktionsrechte von einem Kraftwerk auch konzernübergreifend auf ein zweites übertragen zu dürfen. Sie haben dieses in der Vergangenheit auch schon getan. Wenn das unterbleibt, geht es nicht zu Lasten des Gesetzes. Darüber hinaus können selbst zu verantwortende Stillstandszeiten beispielsweise aufgrund technischer Probleme am Reaktor nicht zu einem Aufschub von Strommengen-Produktionsrechten auf unabsehbare Zeit führen.
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