Umweltverbände fordern wirksameren Meeresschutz

Stellungnahme für strengere Fischereiregeln in Schutzgebieten eingereicht

Hamburg/Berlin, 16.3.2016 – Wirksameren Meeresschutz fordern deutsche Umweltverbände von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Für die deutschen Natura-2000-Schutzgebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) müssen künftig deutliche strengere Regeln für die Fischerei gelten, so die Forderung der Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Noch bis zum 22. März läuft das offizielle Beteiligungsverfahren zu den von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Fischereimaßnahmen. „Die Vorschläge im aktuellen Maßnahmenkatalog reichen nicht aus, um etwa die einzige deutsche Walart, den Schweinswal, oder die seltenen Steinriffe und Sandbänke zu schützen. In mindestens der Hälfte der Schutzgebiete müssen menschliche Eingriffe verboten werden. Zerstörerische Fischerei hat in Schutzgebieten gar nichts zu suchen“, sind sich die Umweltverbände BUND, Deepwave, DNR, DUH, Greenpeace, NABU, Schutzstation Wattenmeer, Whale & Dolphin Conservation und WWF einig.

Besonders kritisieren die Verbände in ihrer Stellungnahme das komplette Fehlen von Maßnahmen für die Ostsee-Schutzgebiete und die vorgeschlagenen Maßnahmen für das Sylter Außenriff mit der Amrumbank – der Kinderstube des Schweinswals. Die Verbände fordern striktere Fischereimaßnahmen in Schutzgebieten, wie etwa das Verbot von Meeresboden schädigenden Grundschleppnetzen oder Stellnetzen, in denen Seevögel und Schweinswale als ungewollter Beifang verenden. „Nur mit der Einrichtung von fischereifreien Zonen können die Schutzgebiete ihrer Funktion als Refugien für bedrohte Arten und als natürliche Lebensräume gerecht werden“, so die Verbandsvertreter.

Nein zu umweltschädlichen Fangmethoden im Schutzgebiet

Ebenfalls im Fokus der Kritik: Die Vorschläge der Bundesministerien, das östliche Sylter Außenriff für die Krabbenfischerei geöffnet zu lassen, obwohl diese mit zerstörerischen Fanggeräten arbeitet. „Diese Ausnahme für die Krabbenfischerei konterkariert das Wort Schutzgebiet. Die eingesetzten Grundschleppnetze schädigen den Meeresboden“, argumentieren die Umweltschützer. Dabei hätte eine Schließung des Gebiets für die heimischen Krabbenfischer kaum Fangeinbußen zur Folge – mit unter drei Prozent ist ihr Jahresfanganteil dort verschwindend gering.

Der von der deutschen Regierung erarbeitete Katalog der Fischereimaßnahmen wird an die EU-Kommission und jene EU-Mitgliedsländer verschickt, die in der deutschen Nordsee fischen. Dazu gehören Dänemark, die Niederlande, Großbritannien, Belgien und Frankreich. Auch diese Länder müssen den Vorschlägen zustimmen. Erst dann können die Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden. Die Umweltverbände befürchten ein weiteres Aufweichen der Maßnahmen in dem bevorstehenden europäischen Prozess. „Zu oft haben sich auf EU-Ebene die Fischereiinteressen gegen geltendes Naturschutzrecht durchgesetzt – diesmal darf die Bundesregierung in den Verhandlungen keinem politischen Minimalkonsens zustimmen“, fordern die Sprecher der Verbände.

Publikationen zum Thema

stellungnahme_der_verbaende_fischereimassnahmen_n2k_nordsee.pdf
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