Greenpeace: Bundestag droht bei CETA übergangen zu werden

Handelsausschuss kann heute in Brüssel Weg für vorläufige Anwendung ebnen

Hamburg, 15.7.2016 – Gegen das undemokratische Verfahren beim kanadisch-europäischen Handelsabkommen CETA demonstrieren Greenpeace–Aktivisten in der Nacht zum Freitag am Wirtschaftsministerium in Berlin. Die Forderung „Umgehen Sie nicht das Parlament, Herr Gabriel”, projizieren die Umweltschützer in großen Leuchtbuchstaben auf die Fassade. Der heute in Brüssel tagende Handelsausschuss des EU-Rats, zu dem auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen deutschen Vertreter entsendet, soll auf Antrag der EU Kommission eine vorläufige Anwendung des Abkommens empfehlen. Das beschließende Gremium, der EU-Rat, ist bislang stets den Empfehlungen des Handelsausschusses gefolgt. Damit würde CETA in Kraft treten, ohne dass zuvor das deutsche Parlament und der Bundesrat zugestimmt hätten. Dies hatte Gabriel zuletzt zugesichert. „Gabriel muss jetzt Wort halten und dafür sorgen, dass sich Deutschland heute im Handelsausschuss gegen die vorläufige Anwendung von CETA ausspricht und diese verhindert“, so Christoph von Lieven, Greenpeace-Sprecher. 

Der fertig verhandelte CETA-Vertrag gilt als Blaupause des noch umfangreicheren TTIP-Abkommens mit den USA. Beide drohen die hohen Standards für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz deutlich zu schwächen. „Europa und Nordamerika müssen die Chance nutzen und den künftigen Welthandel sozial gerecht und ökologisch verantwortlich gestalten. Mit CETA und TTIP kann das nicht gelingen. Die Bundesregierung muss dafür kämpfen, dass Handelsabkommen die großen Herausforderungen wie den Klimawandel oder soziale Ungerechtigkeit angehen. Hier müssen Europa und Nordamerika zeigen, dass sie mehr sind als die kurzsichtigen Erfüllungsgehilfen mächtiger Industrien“, so Lieven.

Vorläufige Anwendung würde für Jahre gelten

Sollte heute die vorläufige Anwendung empfohlen werden, wäre CETA kaum noch aufzuhalten. Die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente könnte Jahre dauern, in denen das Abkommen längst angewendet wird. Wie dauerhaft eine vorläufige Anwendung sein kann, zeigt das EU-Handelsabkommen mit Südkorea. Viereinhalb Jahre war es in Kraft, bevor die Entscheidung aller Volksvertretungen vorlag. Auch ein Rechtsgutachten (http://bit.ly/29L5GLD) im Auftrag des Bundestags stellt fest: Wenn die vorläufige Anwendung beschlossen wird, ändert auch ein späteres Nein des Bundestages oder Bundesrats nichts mehr an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit.

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