Sachsen und Brandenburg können Vattenfall noch für Milliardenrisiko der Braunkohlesparte haften lassen
Berlin, 3.12.2018 – Wenige Monate bleiben den Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg, um die Steuerzahler vor zusätzlichen Braunkohlekosten in Milliardenhöhe zu schützen. Nur noch im Jahr 2019 kann der schwedische Energiekonzern Vattenfall für die Renaturierungskosten seiner ehemaligen Braunkohlesparte haftbar gemacht werden. Das geht aus einem vertraulichen Dokument der schwedischen Regierung hervor, das Greenpeace heute zusammen mit anderen bisher geheimen Details rund um den Verkauf der Tagebaue im Schwarzbuch „Vattenfall-Leaks“ veröffentlicht. Bislang war davon ausgegangen worden, dass alleine der neue Betreiber LEAG für die Folgekosten einstehen muss. „Die Lausitz darf beim anstehende Strukturwandel nicht von Altlasten der Braunkohle gebremst werden“, sagt Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid. „Vattenfall hat viele Jahre gut an der Braunkohle verdient, jetzt müssen die Landesregierungen alles dafür tun, nicht auf den Folgekosten der Tagebaue sitzen zu bleiben.“ Das Greenpeace Schwarzbuch „Vattenfall-Leaks“ und eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments finden Sie online: https://act.gp/2znM4bz
Vattenfall nennt in dem bislang vertraulichen Regierungsdokument als eine zentrale Bedingung des Kaufvertrages die „Übernahme sämtlicher Betriebs- und Umweltrisiken (…) durch den Käufer, keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entschädigung für derartige Risiken“. Zwei Absätze später wird deutlich, dass das deutsche Gesellschaftsrecht Vattenfall keineswegs aus der Haftung entlässt: „Auf Grund von Strukturveränderungen, die vor der Transaktion vorgenommen wurden, haftet der Verkäufer nach deutschem Recht (Umwandlungsgesetz) während eines Zeitraums von fünf Jahren gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Zielgesellschaften (einschließlich der Umwelthaftung für die zehn stillgelegten Anlagen).“ Die genannte Fünfjahresfrist endet 2019. „Der einzige sichere Weg, nicht Steuerzahler für die Kosten von Konzernen zahlen zu lassen, ist die LEAG und Vattenfall jetzt gemeinsam in die Pflicht zu nehmen“, so Smid. „Die Landesregierungen müssen die fünfjährige Haftungsklausel nutzen, bevor sie verjährt.“
Diesen Mittwoch diskutiert der Ausschuss für Wirtschaft und Energie der brandenburgischen Landesregierung in Potsdam darüber, wie die Verpflichtungen der LEAG von mindestens drei Milliarden Euro für die Renaturierung sichergestellt werden können. Bislang plant die Landesregierung dies über noch einzurichtende Zweckgesellschaften. Diese sind nach Einschätzung von Greenpeace jedoch im Falle einer Insolvenz nicht sicher. „Im Bergrecht gilt das Verursacherprinzip“, so Smid. „Es ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten zur Behebung der Bergbauschäden demjenigen angelastet werden, der sie zu verantworten hat. Dies muss auch für die Schäden gelten, die durch die Ausbeutung der Braunkohle entstanden sind und noch entstehen werden.“
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