Klimakläger-Familien und Greenpeace verzichten auf Berufung: Urteil wegweisend für den Klimaschutz

Gericht klärt Grundsatzfragen und schafft Grundlage für weitere Klagen

Hamburg, 5.12. 2019 – Die Klimakläger-Familien und Greenpeace verzichten auf eine Berufung gegen die Abweisung der Klimaklage. Zu dieser Entscheidung kommen die drei Bauernfamilien und die unabhängige Umweltschutzorganisation nach Auswertung des schriftlichen Urteils, welches das Berliner Verwaltungsgericht inzwischen vorlegte (Online https://act.gp/2rIshTs). Dort argumentiert das Gericht, das 2020-Klimaziel sei in dieser Form seit der Beschlussfassung durch die Regierung zum Klimaschutzgesetz nicht mehr gültig. Das Klimaschutzgesetz wird demnächst in Kraft treten – wenn auch mit aus Sicht der Klägerparteien unzureichenden Zielen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Eine Berufung macht angesichts dessen aus Sicht der Klägerinnen und Kläger wenig Sinn. Die Bauernfamilien und Greenpeace wollten gerichtlich die Einhaltung des deutschen Klimaziels erreichen, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dieses Ziel galt beständig seit 2007.

Greenpeace hält das Urteil vom 31. Oktober für wegweisend. Das Verwaltungsgericht hat erstmals entschieden, dass von der Erderhitzung Betroffenen das Recht zusteht, gerichtlich von der Regierung ein Mindestmaß an Klimaschutz einzufordern und sich dabei auf die Grundrechte zu berufen (Schutzpflichten). Erstmals haben die Richter versucht, dieses Mindestmaß zu definieren, und urteilten, dass sie vorerst keinen Verstoß gegen Grundrechte sehen. Aber: Nach Auffassung des Gerichts muss Klimaschutz im Einklang mit nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen wie denen des Weltklimarates (IPCC) stehen und anhand des noch verfügbaren CO2-Budgets schlüssig sein. Obwohl das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, bewerten die Klimaklägerinnen und Klimakläger die Entscheidung deshalb als Erfolg. Sie werden die Einhaltung der nunmehr gesetzlich festgelegten Ziele genau verfolgen und gegebenenfalls wieder zu Rechtsmitteln greifen.

Es kommentieren:

Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage:

„Die aktuelle Gesetzeslage hat unsere Klimaklage überholt. Das Gericht bestätigt jedoch, dass Klimaklagen grundsätzlich möglich sind und dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Wie die Regierung ihrer Schutzpflicht gegen die Klimakrise nun nachkommt, werden wir genau beobachten.“

Silke Backsen, Klägerin und Bio-Landwirtin von der Insel Pellworm:

„Unsere Mission ist noch nicht beendet. Ich fühle mich durch das Urteil ermutigt, weiter für wirksamen Klimaschutz zu kämpfen. Zu gegebener Zeit kann ich mir auch eine neue Klimaklage vorstellen. Es geht um die Zukunft meiner Kinder. Wir auf Pellworm und anderen Inseln und Halligen in der Nordsee erleben die Klimakrise hautnah.“

Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei:

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in der Klimaschutz-Rechtsprechung. Es setzt Maßstäbe für Gesetzgeber und Regierung. Ich bin mir sicher, dass es nicht das letzte Mal war, dass sich die Gerichte in Deutschland mit der Klimapolitik der Regierung auseinandersetzen müssen.“

Über Greenpeace e.V.

Greenpeace arbeitet international, setzt sich mit direkten, gewaltfreien Aktionen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Natur und Gerechtigkeit für alle Lebewesen ein.

Kontaktdaten

Verwandte Themen

Receive Greenpeace e.V. news on your RSS reader.

Or subscribe through Atom URL manually