Greenpeace und Germanwatch unterstützen Verfassungsbeschwerde gegen zu schwaches Klimaschutzgesetz der Bundesregierung
Berlin, 15. 01. 2020 – Neun junge Menschen aus der gesamten Bundesrepublik werden im Januar Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen, weil das schwache Klimaschutzgesetz ihre Grundrechte nicht ausreichend schützt. Mit dabei: Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog sowie alle sieben Jugendliche und junge Erwachsene der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzziel 2020 verklagt hatten. Als Rechtsbeistand tritt erneut die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen auf, die sieben der Klägerinnen und Kläger bereits in der ersten Klimaklage vor dem Berliner Verwaltungsgericht vertreten hatte und auch Lueke Recktenwald vor dem Europäischen Gerichtshof im „People’s Climate Case” vertritt. Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Germanwatch unterstützen die Verfassungsbeschwerde, treten aber selbst nicht als Klägerinnen auf. Weitere Verfassungsbeschwerden in Sachen Klimaschutz haben die Deutsche Umwelthilfe und der BUND eingereicht. „Die junge Generation muss es in der Zukunft ausbaden, wenn die Politik heute im Klimaschutz versagt. Deshalb brauchen wir kein halbherziges Klimaschutzgesetz, sondern einen gesetzlichen Rahmen, der garantiert, dass Deutschland seinen Treibhausgasausstoß vor 2040 auf nahe Null reduziert“, sagt die Greenpeace-Klimaexpertin Anike Peters.
Das deutsche Klimaschutzgesetz ignoriert, dass Emissionen von Treibhausgasen so schnell wie möglich reduziert werden müssen, wenn der Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 °C begrenzt werden soll, wie 2015 in Paris vereinbart. Zum einen reicht dafür die anvisierte Verringerung um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht. Zum anderen kann mit den bisher verabschiedeten Maßnahmen nicht einmal dieses zu schwache Ziel erreicht werden. Damit bleibt das neue Klimaschutzgesetz hinter dem zurück, was Gerichte in Holland kürzlich als Menschenrechtsstandard definiert haben. Die Jugendlichen verweisen in ihrer Klage beispielsweise auf ihr Recht auf Zukunft aus Artikel 1 Grundgesetz, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) oder das Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz (Art. 12 GG). Ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist, soll deshalb die Verfassungsbeschwerde klären. „Mit diesem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz kommt der Staat seiner Schutzpflicht für die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend nach. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht ist deshalb die logische Konsequenz aus dem Klimaklage-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts“, sagt Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. “Das Verfassungsgericht kann und muss feststellen, dass jedes Land seinen Anteil am Klimaschutz leisten muss – so wie es die Gerichte in Holland bei der Urgenda-Klage getan haben.”
Hintergrund zur Klima-Verfassungsbeschwerde: act.gp/kkpresse2
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