Hamburg, 9. 4. 2020 – Die Versammlungsfreiheit ist durch die Corona-Maßnahmen einzelner Bundesländer unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Das ist das Ergebnis einer Kurzstudie, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Auftrag von Greenpeace anlässlich der abgesagten Ostermärsche erstellt hat (online hier: act.gp/39SdZ30). „Politische Beteiligung ist auch in Zeiten von Corona unverzichtbar. Über Jahrzehnte gewachsene Demonstrationsformen wie die Ostermärsche komplett zu verbieten, verstößt gegen das Versammlungsrecht“, sagt Greenpeace-Expertin und Juristin Anna von Gall. „Die Bundesländer müssen Ausnahmen für Demonstrationen schaffen, die Maßnahmen gegen die Ansteckungsgefahr beachten. Der Staat muss dafür sorgen, dass solche Demonstrationen ungestört stattfinden können“, so von Gall.
Thüringen und Bayern kommen einem Versammlungsverbot etwa sehr nahe, indem sie ausdrücklich Demonstrationen und Versammlungen verbieten. Dass es anders geht, zeigt Münster: Nach Einreichung eines Eilantrages bei Gericht hat die Behörde eine Mahnwache gegen einen unmittelbar bevorstehenden Uranmülltransport von Gronau nach Russland unter Auflagen letztlich zugelassen. Greenpeace fordert die Bundesländer auf, in jedem Einzelfall eine Verhältnisprüfung zu machen und Versammlungen zu erlauben, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
„Besonders im Hinblick auf die Beschränkungen der Versammlungsrechte schießen die Länder oft über das heraus, was die Bund-Länder-Vereinbarungen vorsehen und was aus verfassungsrechtlicher Sicht verhältnismäßig wäre“, sagt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Am 5. April löste die Polizei etwa an mehreren Orten Demonstrationen des Bündnisses #LeaveNoOneBehind auf, die in Form von „individuellen Spaziergängen“ durchgeführt werden sollten.
In einer Pressekonferenz am 6. April hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine derzeitige Lockerung der Maßnahmen ausgeschlossen. Sie betonte, dass die Rückkehr in den Alltag nur schrittweise funktionieren könne. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, das Versammlungsrecht in diesem Prozess als wichtigen Punkt zu berücksichtigen.
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