Hamburg, 4. 8. 2020 – Die von Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten in das Meeresschutzgebiet Adlergrund vor Rügen versenkten Natursteine wirken sich positiv auf das Ökosystem unter Wasser aus.
Vor allem, weil sie das dortige Steinriff mit neuem Lebensraum bereichern. Zu diesem Schluss kommt ein Flora-Fauna-Habitat Gutachten des Instituts Biolagu im Auftrag von Greenpeace (https://act.gp/3hZTUfs). Die für den Adlergrund angestrebten Schutzziele seien durch die Granitsteine nicht gefährdet, so die Gutachter. Die Umweltschutzorganisation legt das Gutachten heute dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor und reicht gleichzeitig Widerspruch gegen die von der Behörde ausgesprochene Untersagungsverfügung gegen das Einbringen der Felsbrocken ein. „Die Steine bereichern den Adlergrund gleich doppelt: Sie schaffen neuen Lebensraum und schützen das Riff vor der Grundschleppnetzfischerei“, sagt Thilo Maack, Greenpeace-Meeresbiologe. „Die Bundesregierung verschließt seit über einem Jahrzehnt beide Augen davor, wie Fischerei den Meeren schadet. Sie muss das zerstörerische Fischen in deutschen Schutzgebieten verbieten.“
Die Flora-Fauna-Habitat Voruntersuchung (FFH-VU) stellt fest, dass die versenkten Findlinge einen maximalen Wirkradius von rund 200 Quadratmetern auf den Sandbänken des Adlergrunds haben. Der Sandgrund des Schutzgebietes umfasst jedoch 80 Quadratkilometer. Entsprechend sei die Beeinträchtigung zu vernachlässigen. Greenpeace-Aktive hatten vergangene Woche vor Rügen bis zu einem Kubikmeter große Granitsteine im Adlergrund versenkt, um das Schutzgebiet vor zerstörerischer Grundschleppnetzfischererei zu schützen. Dieses hatten das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das Bundesamt für Naturschutz der Umweltschutzorganisation per Untersagungsverfügungen verboten. Gegen das Verbot des BSH legte die Umweltorganisation bereits in der vergangenen Woche Widerspruch ein. Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium hatten bereits im Frühjahr 2019 angekündigt, unter anderem im Adlergrund die Grundschleppnetzfischerei untersagen zu wollen. Bisher allerdings ohne Konsequenz.
Zerstörerische Fischerei mit Grundschleppnetzen und Stellnetzen sowie die Ausbeutung von Öl sowie Sand- und Kiesabbau sind in den Schutzzonen der Nord- und Ostsee sowie im Nationalpark Wattenmeer immer noch erlaubt. Der politische Wille, die Meere zu retten, fehlt. Dabei sollten Nord- und Ostsee nach der gemeinsamen europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) spätestens im Jahr 2020 einen „guten Umweltzustand“ erreichen, auch die Speisefischbestände sollten in einem sicheren Zustand sein. „Erholen sich die Meere und ihre Ökosysteme, dann erholen sich auch die Fischbestände. Das nützt schließlich auch den Fischern“, so Maack.
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