Kommentar zu illegalen Waffenexporten von Heckler & Koch nach Mexiko

Hamburg, 11. Februar 2020 – Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision des Oberndorfer Unternehmens Heckler & Koch und der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.2.2019 wegen illegaler Waffenexporte von Heckler & Koch nach Mexiko verhandelt. Es kommentiert Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz:

Heckler & Koch hat sich mit der unbestritten illegalen Ausfuhr von Sturmgewehren nach Mexiko schuldig gemacht. Die moderate Strafe von 3,7 Millionen Euro will der Konzern nicht zahlen. In Oberndorf fehlt es offensichtlich vollkommen an Einsicht in die eigene Schuld. Neue Maßnahmen von Heckler & Koch zur Image-Korrektur wie etwa der Verzicht auf Exporte in Drittstaaten sind somit nur eines: unglaubwürdige PR. Der Fall zeigt erneut, dass Waffenexporte aus Deutschland ungenügend geregelt sind. Spätestens die nächste Bundesregierung muss ein restriktives Rüstungsexportgesetz vorlegen, das eindeutig ist und Fragen wie Endverbleib und Entschädigung regelt. Alexander Lurz, Greenpeace-Abrüstungsexperte

Hintergrund: Unter Drittstaaten werden Staaten außerhalb der Gruppe der EU-, der NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten verstanden. Greenpeace fordert von der Bundesregierung ein Gesetz, das Rüstungsexporte in Länder außerhalb der EU oder EU-gleichgestellter Länder sowie in Krisen- und Kriegsgebiete verbietet. Greenpeace hat dazu den Gesetzesentwurf "Rüstungsexportkontrollgesetz" entwickelt.

Rüstungsexport-Kontrollgesetz

2021-05-05_greepeace_ruestungsgueter_gesetzentwurf (2).pdf
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