Karlsruhe, den 30. März 2021 – Heute hat der Bundesgerichtshof sein Urteil im Revisions-Prozess gegen den deutschen Kleinwaffenhersteller Heckler & Koch verkündet. Das Urteil des Landgerichtes Stuttgart wurde größtenteils bestätigt und damit auch die Rechtsauffassung des Landgerichtes, dass das Kriegswaffenkontrollgesetz keine Strafbarkeit für die Ausfuhr aufgrund einer mit falschen Angaben erwirkten Genehmigung vorsieht. Heckler & Koch hatte Sturmgewehre des Typs G36 illegal nach Mexiko geliefert. Unter Bruch der Exportbedingungen landeten die Gewehre in den vier mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua, die die Bundesregierung aufgrund der dortigen Menschenrechtslage von der Belieferung ausgeschlossen hatte. Es kommentiert Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz:
Das vorgeblich so vorbildhafte und restriktive deutsche Rüstungsexportkontrollsystem ist durch und durch morsch. Nach dem heutigen Urteil des BGH ist nun klar, dass das Wirtschaftsministerium seit Jahrzehnten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen erteilt, die offensichtlich das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt werden. Offensichtlicher Betrug mit der Endverbleibserklärung – wie im Falle Heckler & Kochs – kann damit nicht abschreckend genug bestraft werden.
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