Kommentar: EU-Gerichtshof bestätigt Entscheidung zum Verbot der Fischerei mit Pulsbaumkurren

EU-Richter weisen Fischerei-Klage der Niederlande ab

Hamburg, 15.04.2021 – Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte heute das künftige europäische Verbot der Fischerei mit so genannten Pulsbaumkurren. Bei dieser Fischfangtechnik werden Fische mit Stromstößen ins Netz gescheucht. Damit wiesen die Richter eine Klage der Niederlande ab, die das Verbot kippen wollten. Es bleibt demnach beim Beschluss der EU-Staaten und des Europaparlaments, dass in EU-Gewässern ab Juli nicht mehr mit Pulsbaumkurren gefischt werden darf. Das Urteil kommentiert Greenpeace-Meeresbiologe Thilo Maack:

Der Europäische Gerichtshof bewahrt die Meere vor einer der zerstörerischsten Fangmethoden überhaupt. Untersuchungen belegen, dass der elektrische Impuls auch zahlreiche Fische, Würmer und andere Lebewesen im Umfeld der Pulsbaumkurren tötet.
Dieses Urteil ist aber nur ein erster richtiger Schritt. Für den Schutz der Artenvielfalt in den Meeren brauchen wir ähnliche Entscheidungen auch für alle anderen Fangmethoden, die viel Beifang verursachen. Dieses gilt zum Beispiel für die klassischen Baumkurren, mit der in der Nordsee Krabben und Plattfische gefangen werden. Thilo Maack - Meeresbiologe bei Greenpeace

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