Kommentar zu den Eckpunkten für die Nachbesserung des Klimaschutzgesetz

Hamburg, 5.5.2021 - Medienberichten zufolge hat sich die Bundesregierung auf erste Eckpunkte für die Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. So soll der CO2- Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken, bisher waren nur 55 Prozent vorgesehen. Zudem soll Deutschland die Klimaneutralität bereits 2045 erreichen, fünf Jahre früher als ursprünglich geplant. Das Bundesverfassungsgericht stufte vergangene Woche  das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig ein, da es zu viele Lasten auf die Zeit nach 2030 verschiebt und damit die Freiheitsrechte jüngerer Generationen gefährdet. Es kommentiert Lisa Göldner, Klima-Expertin von Greenpeace

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts drückt die Bundesregierung jetzt mächtig auf die Tube. Doch das neu erklärte Klimaziel für 2030 reicht nicht aus. Sinken die Emissionen lediglich um 65 Prozent, wird Deutschland sein CO2-Restbudget bis 2030 bereits zu rund 85 Prozent verbraucht haben. Danach wären so drastische Maßnahmen notwendig, dass sie die Freiheitsrechte der jungen Generation erheblich verletzten. 
Deutschland muss den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis 2030 um mindestestens 70 Prozent verringern. Nur dann lassen sich die Rechte der jungen Generation sichern. Und nur dann orientiert sich die deutsche Klimapolitik endlich am Klimaabkommen von Paris. An einem beschleunigten Kohleausstieg bis 2030, einem Ende für die Neuzulassung von PKW mit Verbrennungsmotor bis 2025 und schneller Abschaffung der Massentierhaltung führt kein Weg mehr vorbei. Lisa Göldner, Klima-Expertin von Greenpeace

Über Greenpeace e.V.

Greenpeace arbeitet international, setzt sich mit direkten, gewaltfreien Aktionen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Natur und Gerechtigkeit für alle Lebewesen ein.

Kontaktdaten

Verwandte Themen

Receive Greenpeace e.V. news on your RSS reader.

Or subscribe through Atom URL manually