Greenpeace-Proben von Zuckerrüben-Saatgut zeigen, wie gefährlich der Einsatz von verbotenen Pestiziden für Bienen ist
Auf insgesamt 126.900 Hektar in Deutschland landete mit Thiamethoxam gebeiztes Zuckerrüben-Saatgut. Einen Teil dieses bienengefährdenden Neonicotinoids nimmt die Zuckerrübenpflanze auf. Ein erheblicher Anteil verbleibt aber im Boden. „Die Wirkung ist so heftig, dass selbst im kommenden Jahr dort keine Pflanzen blühen sollen“, so Huxdorff. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat daher für die Flächen, die mit dem Gift behandelt wurden, ein Blühverbot erlassen. Es gilt für das Jahr der Ausbringung und das Folgejahr.
Das Vorgehen widerspricht dem Anspruch des integrierten Pflanzenschutzes, nachdem erst gespritzt wird, wenn Schädlinge die Pflanzen bedrohen und nicht vorbeugend. Besonders problematisch: Ein Teil des Saatguts wurde in direkter Nähe zu Schutzgebieten ausgebracht. „Es ist doch pervers, einerseits mit viel Geld Blühstreifen zu finanzieren, um die Insekten zu retten, und gleichzeitig amtliche Blühverbote auszusprechen, weil man den Einsatz extrem toxischer Substanzen erlaubt hat“, sagt Huxdorff. „Wir benötigen ein umfassendes Insektenschutzpaket mit einem kompletten Verbot von biodiversitätsschädigenden Pestiziden in Schutzgebieten – ohne Sonderregelungen.“
Thiamethoxam und die ebenfalls bienengefährdenden Stoffe Clothianidin und Imidacloprid sind seit 2018 in der EU für den Einsatz auf dem Acker verboten. Doch viele EU-Länder umgehen das Verbot durch sogenannte „Notfallzulassungen“, die den zeitlich befristeten Einsatz verbotener Mittel erlaubt. In diesem Jahr gab es diese erstmals in Deutschland für das Beizen von Zuckerrüben-Saatgut.
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